Katastervermessung

Ortsplan Birkenfeld

Stieler Vermessung

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Die Bauvermessung

Nun sind alle Hürden der Planungs- und Genehmigungsphase genommen, die Baufreigabe erteilt und mit dem Bauen soll nun begonnen werden
Die Bauvermessung erstreckt sich über die gesamten Bauphasen während der Entstehung von Gebäuden, Straßen, Brücken und sonstiger Hoch- und Tiefbaumaßnahmen

Absteckung, Höhenangabe

Für den Erdaushub muß nun die Lage des geplanten Projekts in der Örtlichkeit abgesteckt und die Höhenlage der Erdgeschossfussbodenhöhe in Meter über Normal Null angegeben werden

Einschneiden, Höhenangabe    

Ist die Baugrube ausgehoben, stellt der Bauunternehmer ein Schnurgerüst, auf dem wir die exakten Achsen des Baukörpers einschneiden. Über das Einschneiden wird eine Bescheinigung für das Baurechtsamt ausgestellt.  Beispiel  

Massenermittlung

Für die Abrechnung mit dem Aushubunternehmer können wir die genaue Aushubmenge berechnen. Bei größeren Bauwerken können hier enorme Kosteneinsparungen erzielt werden.  Beispiel

Überprüfung der Stellung und Höhenlage

Ist das erste Geschoß fertiggestellt muß in der Regel die Einhaltung der Maße und Höhen entsprechend der Baugenehmigung überprüft werden. Darüber wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Meterrisse

Um die geplanten Höhen der Fußböden genau einzuhalten, werden im Gebäude sogenannte Meterrisse angebracht: In jedem Raum werden an einer oder an mehreren Wänden Höhenmarkierungen mit einer Bezugshöhe angebracht und eingemessen. Jeder Handwerker muß sich an diesen Markierungen orientieren. ( Wichtig für Estrich, Türen, Fenster, Steckdosen, Abwasser, usw.. )
Der Metreriss ist normalerweise 1m über der fertigen Fussbodenhöhe und hat daher seinen Namen.

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