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Nachdem der Architekt seine Planung und seine Bauvorlagen fertiggestellt hat, erfolgt die Fertigung des Lageplanes zum Baugesuch mit schriftlichem Teil, Eintrag der Eigentümer der Nachbargrundstücke, Baulasten, Abstandsflächenberechnungen, Grund- und Geschoßflächenberechnungen gemäss Bauvorlagenverordnung. Dabei prüfen wir die Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplanes und der gesetzlichen Vorschriften wie Landesbauordnung, Baunutzungsverordnung.
Bei Wohnhäusern wird in der Regel das "Kenntnisgabeverfahren" angewandt mit den Vorteilen, dass keine Genehmigungsgebühren anfallen und 14 Tage nach Eingang der Unterlagen beim Baurechtsamt mit dem Bau begonnen werden kann. Bei diesem Verfahren bestätigt der Architekt, der vermessungstechnische Sachverständige und der Statiker die Einhaltung aller Vorschriften. Die eingereichten Unterlagen werden bei der Baurechtsbehörde nicht mehr geprüft.
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