Katastervermessung

Ortsplan Birkenfeld

Stieler Vermessung

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Der Lageplan (Die Entwurfsvermessung)

Um planen zu können, benötigt Ihr Architekt als Grundlage einen maßstablichen Plan, eine Höhen- und Bestandsaufnahme des Grundstücks, die Lage von Leitungen sowie die Festsetzungen des Bebauungsplans. Diese Daten erhält er von uns in analoger oder in digitaler Form (CD,DVD, Email u.a).

Bei schwierigen Bauvorhaben helfen wir dem Architekten die Geometrie des Bauwerks zu erstellen und das Haus in das Grundstück optimal einzupassen.

Nachdem der Architekt seine Planung und seine Bauvorlagen fertiggestellt hat, erfolgt die Fertigung des Lageplanes zum Baugesuch mit schriftlichem Teil, Eintrag der Eigentümer der Nachbargrundstücke, Baulasten, Abstandsflächenberechnungen, Grund- und Geschoßflächenberechnungen gemäss Bauvorlagenverordnung. Dabei prüfen wir die Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplanes und der gesetzlichen Vorschriften wie Landesbauordnung, Baunutzungsverordnung.

Bei Wohnhäusern wird in der Regel das "Kenntnisgabeverfahren" angewandt mit den Vorteilen, dass keine Genehmigungsgebühren anfallen und 14 Tage nach Eingang der Unterlagen beim Baurechtsamt mit dem Bau begonnen werden kann. Bei diesem Verfahren bestätigt der Architekt, der vermessungstechnische Sachverständige und der Statiker die Einhaltung aller Vorschriften.
Die eingereichten Unterlagen werden bei der Baurechtsbehörde nicht mehr geprüft.

Bei Bauvorhaben, bei denen kein Bebauungsplan vorliegt, muß die Baurechtsbehörde prüfen, ob sich das neue Projekt “in die Nachbarschaft einfügt”. Dazu fertigen wir eine Straßenansicht (Straßenabwicklung) mit Darstellung des Bestandes und des geplanten Gebäudes von der Straße aus gesehen.

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