Liegenschaftskataster und Grundbuch bilden zusammen den einzigen vollständigen Nachweis über die Grundstücke, deren Lage und Grösse und über die Lage der Gebäude auf den Grundstücken.
Liegenschaftskataster und Grundbuch liefern einen entscheidenden Beitrag zur Rechtssicherheit am Grundeigentum.
Der Nachweis von Gebäuden im Liegenschaftskataster hat deshalb für den Eigentümer grosse Bedeutung.
Die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster erfasst das Gebäude nach der endgültigen Fertigstellung. Vermessungen, die zur Planung oder laufenden Bauüberwachung durchgeführt werden, können die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster nicht ersetzen.
Das Liegenschaftskataster wird von vielen Stellen genutzt. Dabei sind besonders Planer und Versorgungsunternehmen auf ein aktuelles Liegenschaftskataster angewiesen, da z.B. städtebauliche Planungen sowie Planungen von Strom-, Gas- und Wasserleitungen eine korrekte Darstellung von Gebäuden voraussetzen. Das Liegenschaftskataster liefert für alle diese Zwecke verlässliche Auskunft. Das Grundbuch enthält Angaben zu den Eigentümern und zu den Rechten und Belastungen eines Grundstücks.
Was wird bei einer Gebäudeaufnahme gemacht?
Die Aufnahme eines Gebäudes für das Liegenschaftskataster umfasst folgende Arbeiten:
Benachrichtigung der Eigentümer des Grundstücks vor der Einmessung des Gebäudes. Vor dem Betreten des Grundstücks meldet sich das Vermessungspersonal an. Die Anwesenheit des Eigentümers bei den Vermessungsarbeiten ist nicht erforderlich. Das Vermessungspersonal ist berechtigt, das Grundstück zu betreten
Ermittlung der Länge der Gebäudeseiten
Einmessung der Lage des Gebäudes innerhalb des Flurstücks
Beschreibung des aufgenommenen Gebäudes in einem Veränderungsnachweis
Darstellung des Gebäudes in den Karten und Büchern sowie in den digitalen Unterlagen des Liegenschaftskatasters
Wer führt eine Gebäudeaufnahme durch?
Wann wird eine Gebäudeaufnahme vorgenommen?
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Landratsämter nehmen die Gebäude auf Antrag auf. Wird kein Antrag gestellt, erfolgt die Aufnahme von Amts wegen.
Die Aufnahme erfolgt nach Möglichkeit zeitnah nach der Errichtung des Gebäudes. Es ist in Einzelfällen nicht auszuschließen, dass die Aufnahme erst in einem größeren zeitlichen Abstand vorgenommen werden kann.
Was kostet eine Gebäudeaufnahme?
Die Höhe der Gebühr für die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster hängt von den Baukosten ab. Sie ist in der von der Landesregierung herausgegebenen Gebührenverordnung festgelegt. Nach der derzeitig gültigen Gebührentabelle mit Stand vom 09. 03. 2007 entstehen folgende Gebühren:
Baukosten
Gebühr
bis
25000,00 €
154 €
über
25000,00 €
bis
100000,00 €
308 €
über
100000,00 €
bis
400000,00 €
462 €
über
400000,00 €
bis
1000000,00 €
770 €
Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Gebühr für die Gebäudeaufnahme und der Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters.
Beispiel zur Gebührenrechnung
Neubau eines Wohnhauses mit Garage (Baukosten insgesamt 230 000.- €)
Gebühr für die Gebäudeaufnahme
300,00 €
Fortführung des Liegenschaftskatasters, 35% aus 300,00 €
105,00 €
19% MwSt. aus 300,00 €
57,00 €
Gesamtgebühr
462,00 €
Wer ist kostenpflichtig?
Aus dem Interesse an der Sicherung des Eigentums an Grundstück und Gebäuden und der Vollständigkeit und der Richtigkeit des Liegenschaftskatasters ergibt sich die Gebührenpflicht der Eigentümer.