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Die Vermessungsgebühren sind bei allen Vermessungsdienstleistern gleich. Die Vermessungskosten werden gemäß der Landesgebührenordnung des Landes Baden-Württemberg Nr. 30 ermittelt.
Dabei ist bei Grundstücksteilungen der Bodenrichtwert (Quadratmeterpreis) und die Zahl der entstehenden Teilstücke und die Anzahl der Grenzpunkte maßgebend.
Bei Grenzherstellung ist der Verkehrswert und die Anzahl der Grenzpunkte maßgebend
Bei Gebäudeaufnahmen sind die Herstellungskosten des Gebäudes maßgebend.(Siehe Gebäudeaufnahme)
Bei Baulandumlegungen ist der Zuteilungswert (Wert der neuen Flurstücke) und die Anzahl der neugebildeten Flurstücke sowie die Anzahl der Grenzpunkte der neuen Grenze maßgebend.
Bei Strassen (langgestreckte Anlagen) sind die Länge, die Zahl der Grundstücke und Grenzpunkte und die Art der Strasse maßgebend.
Bei Fragen zu Gebühren wenden Sie sich bitte direkt an uns. 
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