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In unserem Land ist die Abmarkung der neuen Grenzen vom Gesetzgeber seit 2011 nicht mehr vorgeschrieben (Vermessungsgesetz), es wird von uns jedoch empfohlen. Die exakte Markierung der Grenzen durch Grenzzeichen garantiert ein hohes Maß an Rechtssicherheit bezüglich des Grundeigentums und bietet einen Schutz vor willkürlichen Änderungen der Grundstücksgrenzen.
Grenzstreitigkeiten und Grenzprozesse werden dadurch trotz enger Parzellierung und hoher Bodenwerte weitgehend vermieden.
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