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Soll die Vermessung dann durchgeführt werden, so muß nun nochmals die genaue Grenzziehung festgelegt werden. Im Außendienst werden die neuen Grenzpunkte abgemarkt. Dabei müssen die alten Punkte geprüft und fehlende Grenzzeichen neu gesetzt werden.
Sind am Grundstück Baumaßnahmen vorgesehen, durch die die Grenzzeichen gefährdet wären kann die Vermessung ohne Abmarkung durchgeführt werden. Die Abmarkung kann dann später beantragt werden, wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen sind
Das Ergebnis unserer Vermessung ist der Veränderungsnachweis. Die kompletten Vermessungsunterlagen werden zum zuständigen Vermessungsamt gegeben. Dort wird das Liegenschaftskataster fortgeführt (alle dort vorliegenden Unterlagen werden auf den neuen Stand gebracht). Der Veränderungsnachweis wird beglaubigt und an das zuständige Grundbuchamt geschickt. Dort kann nun der Notar die neuen Gründstücke ins Grundbuch eintragen.
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